ISO 20022 - Vorausdenken erwünscht

Für die Anpassung von Meldungen kennt ISO 20022 einen jährlichen Maintenance-Zyklus. Deshalb ist es bei der Erarbeitung einer Market-Practice nicht immer möglich, sinnvolle Anpassungen zeitgerecht einzubringen. Dennoch zeigt die Erfahrung mit den Swiss Payment Standards, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, solche Änderungen einzureichen.

Bei der Erarbeitung einer Market Practice (wie z.B. bei den Swiss Payment Standards [SPS] oder den SIC Real Time Gross Settlement Implementation Guidelines [RTGS IG]) wird bei der Auswahl der ISO 20022 Meldungsversion darauf geachtet, welche Versionen andere, für den Schweizer Finanzplatz wichtige Market Practices, verwenden. So wurden für die aktuell eingesetzten Meldungen die Versionen mit Stand 2009 analog zu SEPA (Single Euro Payments Area) übernommen, während nun für die SPS und die SIC RTGS Implementation Guidelines 2022 die Versionen mit Stand 2019 in Anlehnung an SWIFT (Cross-border Payments and Reporting Plus [CBPR+] ab 2022) und SEPA (ab 2023) ausgewählt wurden.

Dieses Vorgehen stellt die für die Endkunden, Softwarehersteller und Banken äusserst wichtige Interoperabilität sicher und verursacht in der Regel auch keine Probleme. Es kann aber vorkommen, dass bei der Erarbeitung der Implementation Guidelines für eine Market Practice festgestellt wird, dass ein für ein bestimmtes Bedürfnis nötiges Element fehlt oder dessen Eigenschaften nicht passen. Grundsätzlich ist es in so einem Fall möglich, einen Antrag an die Registration Authority (RA) von ISO 20022 zu stellen. In einem jährlichen Zyklus werden diese Anträge zusammen mit den Expertinnen und Experten der ISO 20022 Registration Management Group (RMG) geprüft und bei Zustimmung mit einer nächsten Version der Meldung ergänzt oder angepasst. Das Problem ist allerdings, dass eine solche angepasste Meldung nur verwendet werden kann, indem man eben eine neuere Meldungsversion für die Market Practice verwendet. Nun verursacht die Umstellung auf eine neue Meldungsversion einiges an Aufwand und kann die Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit beeinträchtigen. Deshalb wurde dieser Weg bisher nie gewählt. Entweder man lässt die Anforderung fallen oder man behilft sich mit einem Workaround.

Ein Beispiel dafür ist die Angabe der verwendeten Software bei der Erstellung eines pain.001 Zahlungsauftrags (ein Meldungstyp nach dem ISO 20022-Standard basierend auf der Syntax XML). Das dafür vorgesehene Element steht leider erst in der 2020 veröffentlichen Version zur Verfügung, kann also mit der kommenden Version der Swiss Payment Standards 2022 nicht eingeführt werden. Man setzt deshalb auf einen bewährten Ersatz mit der Nutzung der Kontaktdetails. Das heisst aber nicht, dass es keinen Sinn macht, den Veränderungsprozess anzustossen und einen Antrag zu stellen.  Auch die Einführung der Elemente für die Angabe der Software wurde von uns beantragt und beim nächsten Umstieg auf eine neuere Version können wir dann für die Swiss Payment Standards davon profitieren. In einem anderen Fall hingegen können wir bereits jetzt die Früchte ernten.

Ein weiterer Änderungsantrag, der vom Schweizer Finanzplatz in 2017 im Rahmen des Wartungsprozesses initiiert wurde, kann bereits mit dem neuen SIC Standards Release 2022 genutzt werden. Mit dieser Anpassung wurde eine Vereinfachung für Kontoauszüge und Kontoreports (camt.053, camt.054, und camt.052) erzielt, die es erlaubt, die bisher genutzte «Behelfslösung» durch eine korrekte, standardskonforme Umsetzung zu ersetzen.

So werden wir auch nach Abschluss der Arbeiten an den Market Practices 2022 Rückschau halten und evaluieren, was für die Zukunft an Anpassung wünschenswert wäre und prüfen, ob dies allenfalls bereits in einer der neueren Meldungsversionen umgesetzt worden ist. Falls nicht, werde wir überlegen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Denn der nächste Versionswechsel kommt bestimmt.

Verwandte Artikel



Zum Newsletter anmelden